✅ Die wichtigste Regel: 1 Jahr Haltefrist = 0% Steuer
Wer Bitcoin länger als 12 Monate hält und dann verkauft, zahlt in Deutschland keine Steuer auf den Gewinn – egal wie hoch er ist. Das ist einer der größten steuerlichen Vorteile von Bitcoin gegenüber ETFs oder Aktien.
Die Haltefrist von 1 Jahr
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) sind Gewinne aus dem Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern – zu denen Bitcoin zählt – nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr vollständig steuerfrei.
Die Haltefrist beginnt am Tag des Kaufs und endet am Tag des Verkaufs. Genau ein Jahr reicht nicht – es müssen mehr als 365 Tage sein (bei Schaltjahren 366 Tage).
📌 Beispiel: Haltefrist
| Kauf | Verkauf | Haltedauer | Steuer |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | 15.06.2025 | 165 Tage | Steuerpflichtig |
| 01.01.2025 | 05.01.2026 | > 1 Jahr | Steuerfrei ✓ |
| 15.03.2025 | 20.03.2026 | > 1 Jahr | Steuerfrei ✓ |
Freigrenze von 600 Euro
Verkaufen Sie Bitcoin innerhalb eines Jahres, gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr (für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also auch andere Kryptowährungen).
Wichtig: Dies ist eine Freigrenze, keine Freibetrag. Das bedeutet: Sobald Ihr Gewinn 600 Euro überschreitet, wird der gesamte Betrag versteuert – nicht nur der Teil über 600 Euro.
📌 Beispiel: Freigrenze
Sie kaufen 0,1 BTC für 5.000 € und verkaufen 8 Monate später für 5.500 €.
Gewinn: 500 € → Unter der Freigrenze von 600 € → Keine Steuer
Hätten Sie 700 € Gewinn gemacht → Die vollen 700 € werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert
FIFO-Methode (First In, First Out)
Haben Sie Bitcoin zu verschiedenen Zeitpunkten und zu verschiedenen Preisen gekauft, wird die FIFO-Methode (First In, First Out) zur Berechnung angewandt.
Das bedeutet: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Das ist wichtig für die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns und der Haltefrist.
📌 Beispiel: FIFO-Methode
| Datum | Aktion | Menge | Kurs |
|---|---|---|---|
| Jan 2024 | Kauf | 0,1 BTC | 40.000 € (= 4.000 €) |
| Jun 2024 | Kauf | 0,1 BTC | 60.000 € (= 6.000 €) |
| Sep 2024 | Verkauf | 0,1 BTC | 70.000 € (= 7.000 €) |
Nach FIFO gilt: Die im Januar 2024 gekauften 0,1 BTC (4.000 €) wurden verkauft. Gewinn: 7.000 € – 4.000 € = 3.000 €. Da unter 1 Jahr: steuerpflichtig.
Steuererklärung: Anlage SO
Steuerpflichtige Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen müssen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Was Sie für die Steuererklärung brauchen:
- Alle Kaufdaten: Datum, Menge, Kaufpreis in Euro
- Alle Verkaufsdaten: Datum, Menge, Verkaufspreis in Euro
- Transaktionsgebühren (können den Gewinn mindern)
- FIFO-Berechnung der Gewinne und Verluste
⚠️ Achtung: Dokumentationspflicht
Das Finanzamt kann Nachweise über Ihre Krypto-Transaktionen verlangen. Laden Sie regelmäßig Ihre Transaktionshistorie von der Börse herunter und bewahren Sie diese auf. Viele Börsen bieten Export-Funktionen für Steuer-Tools wie CoinTracking oder Blockpit an.
Verluste können verrechnet werden
Verluste aus Bitcoin-Verkäufen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Übersteigen die Verluste die Gewinne, können diese ins Folgejahr vorgetragen werden.